Nach Informationen aus dem Landesamt für Vermessung und
Geoinformationen steht die Novellierung der Kostenordnung (VermKost VO
LSA) vom 24.07.2006 kurz bevor. Von besonderer
Bedeutung ist die Änderung der Gebühren bestimmenden Parameter für die
Ausführung von Zerlegungsvermessungen. Vor in Kraft treten der neuen
VermKostVO LSA beantragte Liegenschaftsvermessungen werden nach der
derzeit gültigen VermKostVO abgerechnet. |